Rechtssatz RS0012136
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0012136
Entscheidungsdatum
14.04.1983
Rechtssatz
Bei einer auf Grundeigentum der Klägerin gestützten Klage, gerichtet auf Rückversetzung eines Grenzsteines durch den Beklagten ist dessen Passivlegitimation nicht nur auf Grund der behaupteten Mitwirkung an der Eingriffshandlung, sondern unabhängig von einer solchen Mitwirkung unter dem Gesichtspunkt eines durch die behauptete Grenzverrückung zu Unrecht begünstigten Grundnachbarn zu prüfen und zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0012136
Dokumentnummer
JJR_19830414_OGH0002_0060OB00592_8200000_001