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Rechtssatz RS0012201

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0012201

Geschäftszahl

2Ob541/82

Entscheidungsdatum

21.09.1982

Rechtssatz

Aus einem Vertrag zwischen der Lebensgefährtin und deren Lebensgefährten über die Beisetzung in der ihr gehörenden Gruft im Falle seines Vorversterbens kann ein Anspruch auf Erfüllung gegenüber nahen Angehörigen, welche die Beisetzung bereits durchgeführt haben, nicht abgeleitet werden kann, weil ein Vertrag zu Lasten Dritter vorliegt.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 541/82
    Entscheidungstext OGH 21.09.1982 2 Ob 541/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0012201

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009

Dokumentnummer

JJR_19820921_OGH0002_0020OB00541_8200000_001