Rechtssatz RS0012392
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0012392
Entscheidungsdatum
16.11.1993
Rechtssatz
Weiter gefaßte Exekutionstitel sind mit dem Inkrafttreten des Wettbewerbs-Deregulierungsgesetzes auf Grund der geänderten Gesetzeslage nur noch in eingeschränktem Umfang vollstreckbar. Wieso aber der die Exekution bewilligende Richter die Frage, ob das konkrete behauptete wettbewerbswidrige Verhalten gegen den durch eine Gesetzesänderung eingeschränkten Exekutionstitel verstößt, nicht beurteilen können sollte, ist nicht zu sehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0012392
Dokumentnummer
JJR_19931116_OGH0002_0040OB00126_9300000_001