Rechtssatz RS0012636
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0012636
Entscheidungsdatum
24.04.1980
Rechtssatz
Einzelne Verlassenschaftsstücke sind auch eine Vielheit von Einzelstücken, die durch eine Sammelbezeichnung, oder dadurch zu einer Einheit zusammengefaßt werden, daß die mehreren Stücke durch den Hinweis auf ihr Vorhandensein in bestimmten Räumlichkeiten vom übrigen Verlassenschaftsvermögen abgegrenzt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0012636
Dokumentnummer
JJR_19800424_OGH0002_0070OB00544_8000000_001