Rechtssatz RS0012736
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0012736
Entscheidungsdatum
22.11.1950
Rechtssatz
Der in einem Rechtsstreit zweiter Mieter nach § 372 ABGB Unterlegene kann vom Bestandgeber Mietzinsbeträge für die Zeit, in welcher er den Bestandgegestand nicht benützt hat, die er aber in der Erwartung, wieder in den Besitz des Bestandrechtes zu gelangen, bezahlt hat, zurückverlagen.Der in einem Rechtsstreit zweiter Mieter nach Paragraph 372, ABGB Unterlegene kann vom Bestandgeber Mietzinsbeträge für die Zeit, in welcher er den Bestandgegestand nicht benützt hat, die er aber in der Erwartung, wieder in den Besitz des Bestandrechtes zu gelangen, bezahlt hat, zurückverlagen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0012736
Dokumentnummer
JJR_19501122_OGH0002_0020OB00529_5000000_001