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Rechtssatz RS0012944

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0012944

Geschäftszahl

6Ob805/82

Entscheidungsdatum

12.01.1984

Rechtssatz

Als eine dem Pflichtteilsberechtigten gemachte Schenkung kann zu berücksichtigen sein, daß die Erblasserin ihre Liegenschaft für seine Kreditschuld zum Pfand bestellte, wenn dies unentgeltlich erfolgte. Die Bewertung der in der Pfandbestellung gelegene Leistung wird sich an der Differenz zwischen der übernommenen Haftung und der objektiv zu bewertenden Aussicht auf Rückersatz durch den Schuldner auszurichten haben. Dabei ist es nicht unzulässig, im nachhinein die tatsächliche Entwicklung zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 805/82
    Entscheidungstext OGH 12.01.1984 6 Ob 805/82
    NZ 1982,281

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0012944

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2023

Dokumentnummer

JJR_19840112_OGH0002_0060OB00805_8200000_003