Rechtssatz RS0013259
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013259
Entscheidungsdatum
01.03.1977
Rechtssatz
Die Übertragung des durch die Teilungsvereinbarung begründeten Schuldverhältnisses auf den Nachfolger eines Miteigentümers geschieht durch die sog. Vertragsübernahme. Sie ist ein einheitlicher Akt und setzt grundsätzlich die Übereinkunft aller Beteiligten, d.h. der verbleibenden, der ausscheidenden und der an ihrer Stelle eintretenden Partner voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0013259
Dokumentnummer
JJR_19770301_OGH0002_0030OB00583_7600000_002