Rechtssatz RS0013310
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013310
Entscheidungsdatum
04.04.1984
Rechtssatz
Der Betrieb einer Apotheke in Ausübung einer realen Apothekengerechtsame bildet kein dem Anspruch auf Teilung entgegenstehendes Hindernis, weil es sich nicht um ein mit dem Eigentum ( Miteigentum ) an der Liegenschaft verknüpftes Recht handelt, sondern eine Verlegung an einen anderen Standort möglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0013310
Dokumentnummer
JJR_19840404_OGH0002_0030OB00523_8400000_001