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Rechtssatz RS0013318

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0013318

Geschäftszahl

6Ob83/70

Entscheidungsdatum

22.04.1970

Rechtssatz

Der Bestand eines langjährigen Mietvertrages über das im Miteigentum stehende Haus ist wg der damit verbundenen Entwertung des Hauses als Teilungshindernis anzuerkennen ( vergleiche JBl 1936,146 ). Wurde jedoch nur ein Teil der einem Miteigentümer in dem gemeinsamen Haus zur Verfügung stehenden Räume von diesem Miteigentümer vermietet, dann beruht der für den Fall der Versteigerung allenfalls zu befürchtende Nachteil dieses Miteigentümers auf einem außerhalb der Miteigentumsgemeinschaft liegenden Verhältnis.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 83/70
    Entscheidungstext OGH 22.04.1970 6 Ob 83/70
    Veröff: MietSlg 22046

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0013318

Dokumentnummer

JJR_19700422_OGH0002_0060OB00083_7000000_001