Rechtssatz RS0013468
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013468
Entscheidungsdatum
14.06.2000
Rechtssatz
Im Fall dolosen und daher sittenwidrigen Zusammenwirkens zwischen dem Verpflichteten und dem Ersteher einer Wohnung in einer Versteigerung mit dem Ziel, den nur obligatorisch Berechtigten um seine Rechte - hier die Beklagte, um das ihr im Scheidungsvergleich vom Verpflichteten eingeräumte Wohnrecht - zu bringen, kann dieser seinen obligatorischen Wohnanspruch auch noch gegen den die Räumung betreibenden dolosen Ersteher geltend machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013468
Dokumentnummer
JJR_19931216_OGH0002_0080OB00547_9300000_001