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Rechtssatz RS0013468×

Rechtssatz RS0013468

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0013468

Geschäftszahl

8Ob547/93; 7Ob125/00h

Entscheidungsdatum

14.06.2000

Rechtssatz

Im Fall dolosen und daher sittenwidrigen Zusammenwirkens zwischen dem Verpflichteten und dem Ersteher einer Wohnung in einer Versteigerung mit dem Ziel, den nur obligatorisch Berechtigten um seine Rechte - hier die Beklagte, um das ihr im Scheidungsvergleich vom Verpflichteten eingeräumte Wohnrecht - zu bringen, kann dieser seinen obligatorischen Wohnanspruch auch noch gegen den die Räumung betreibenden dolosen Ersteher geltend machen.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 547/93
    Entscheidungstext OGH 16.12.1993 8 Ob 547/93
  • 7 Ob 125/00h
    Entscheidungstext OGH 14.06.2000 7 Ob 125/00h
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013468

Dokumentnummer

JJR_19931216_OGH0002_0080OB00547_9300000_001