Rechtssatz RS0013520
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013520
Entscheidungsdatum
10.11.1993
Rechtssatz
Führt die Zweitpächterin gegen den Verpächter (Eigentümer) Exekution auf Räumung und Übergabe der Liegenschaft, steht dem nach den Regeln über die Doppelverpachtung geschützten besitzenden Erstpächter der Widerspruch nach § 37 EO zu.Führt die Zweitpächterin gegen den Verpächter (Eigentümer) Exekution auf Räumung und Übergabe der Liegenschaft, steht dem nach den Regeln über die Doppelverpachtung geschützten besitzenden Erstpächter der Widerspruch nach Paragraph 37, EO zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013520
Dokumentnummer
JJR_19931110_OGH0002_0030OB00116_9200000_002