Rechtssatz RS0013681
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013681
Entscheidungsdatum
31.08.1976
Rechtssatz
Die mögliche Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung für eine von einem Miteigentümer geplante Maßnahme besagt noch nichts über die Zweckmäßigkeit dieser Maßnahme, weil auch eine der Eigentümergemeinschaft abträgliche Maßnahme baubehördlich bewilligt werden kann, weil sie gegen keine baupolizeilichen Vorschriften verstößt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0013681
Dokumentnummer
JJR_19760831_OGH0002_0030OB00589_7600000_001