Rechtssatz RS0013687
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013687
Geschäftszahl
5Ob674/77; 7Ob659/79
Entscheidungsdatum
05.07.1979
Rechtssatz
Bei bestehendem Miteigentum an einer Liegenschaft stellt sich die Aufteilung der Räume zur Benützung oder deren Abänderung als wichtige Veränderung im Sinne des § 834 ABGB dar.Bei bestehendem Miteigentum an einer Liegenschaft stellt sich die Aufteilung der Räume zur Benützung oder deren Abänderung als wichtige Veränderung im Sinne des Paragraph 834, ABGB dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0013687
Dokumentnummer
JJR_19771122_OGH0002_0050OB00674_7700000_002