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Rechtssatz RS0013718

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0013718

Geschäftszahl

6Ob592/76

Entscheidungsdatum

24.06.1976

Rechtssatz

Für die Genehmigung der Einbringung der Kündigung ist entscheidend, ob dem Interesse eines Hälfteeigentümers an der Auflösung eines Mietverhältnisses mit einem Mitbewohner, der sich nur im gegenüber eines Verhaltens iS des Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 3, MG schuldig gemacht hat, vor dem Interesse des an diesem Verhalten nicht unbeteiligten anderen Hälfteeigentümers, aus anderen Gesamtinteressen der Vorzug zu geben ist ( angeblicher Ehebruch des anderen Hälfteeigentümers und Ehegatten mit einem Mitbewohner ).

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 592/76
    Entscheidungstext OGH 24.06.1976 6 Ob 592/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0013718

Dokumentnummer

JJR_19760624_OGH0002_0060OB00592_7600000_001