Rechtssatz RS0013886
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013886
Entscheidungsdatum
21.09.1983
Rechtssatz
Durch ein im außerstreitigen Verfahren eingeholtes, in diesem Verfahren vom Gericht nicht übernommenes Sachverständigengutachten, das vorschlägt, ein Mindermaß zweier Grundstücke verhältnismäßig auf diese aufzuteilen, wird noch kein besseres, im strittigen Verfahren durchsetzbares Recht iS, des § 851 Abs 2 ABGB dargetan.Durch ein im außerstreitigen Verfahren eingeholtes, in diesem Verfahren vom Gericht nicht übernommenes Sachverständigengutachten, das vorschlägt, ein Mindermaß zweier Grundstücke verhältnismäßig auf diese aufzuteilen, wird noch kein besseres, im strittigen Verfahren durchsetzbares Recht iS, des Paragraph 851, Absatz 2, ABGB dargetan.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0013886
Dokumentnummer
JJR_19830921_OGH0002_0010OB00022_8300000_001