Rechtssatz RS0013987
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013987
Entscheidungsdatum
21.05.1975
Rechtssatz
Der Dienstvertrag ist zustandegekommen, wenn sich der Dienstnehmer mit zwei vom Dienstgeber vorgeschlagenen - nach Art, Umfang, Zeit, Dauer und Entlohnung der zu erbringenden Dienstleistungen inhaltlich ausreichend bestimmten - Möglichkeiten eines Dienstvertrages rechtzeitig und vorbehaltlos einverstanden erklärt und die Entscheidung seinem Vertragspartner überläßt, welche der beiden Wahlmöglichkeiten ausgenützt werden soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0013987
Dokumentnummer
JJR_19750521_OGH0002_0040OB00019_7500000_002