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Rechtssatz RS0014023

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0014023

Geschäftszahl

3Ob555/83

Entscheidungsdatum

08.06.1983

Rechtssatz

Ist nach den Feststellungen der Werkvertrag nicht mit dem Beklagten sondern mit dessen Ehegattin als Inhaberin des Einzelunternehmens geschlossen worden, so kann der Beklagte nicht deswegen rückwirkend zum Partner des Werkvertrages werden, weil er ausgestattet mit Handlungsvollmacht in weiterer Folge auf das Geschäftspapier dieses Unternehmens ein Antwortschreiben an den Kläger richtete, es mit der Firmenstampiglie versah und ohne eine auf das Vollmachtsverhältnis hinweisenden Zusatz unterfertigte.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 555/83
    Entscheidungstext OGH 08.06.1983 3 Ob 555/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0014023

Dokumentnummer

JJR_19830608_OGH0002_0030OB00555_8300000_001