Rechtssatz RS0014054
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014054
Entscheidungsdatum
12.11.1984
Rechtssatz
Wird die "Bestellung" von Hotelzimmern durch ein Reisebüro vom Hotel damit beantwortet, daß die Reservierung akzeptiert wird, wenn zum Zeichen des Einverständnisses die Kopie des Schreibens des Hotels als Auftragsbestätigung gefertigt binnen einer bestimmten Frist retourniert wird, kommt ohne zeitgerechte Rücksendung der gefertigten Kopie ein Hotelvertrag nicht zustande, bzw entsteht ein Anspruch des Reisebüros auf Provision nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0014054
Dokumentnummer
JJR_19841112_OGH0002_0010OB00704_8400000_002