Rechtssatz RS0014056
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014056
Geschäftszahl
7Ob26/79; 7Ob52/80; 7Ob24/09v
Entscheidungsdatum
30.03.2009
Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob die qualifizierte Mahnung in den Machtbereich des Versicherungsnehmers gelangt ist, ist ein strenger Maßstab anzulegen.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 26/79
Entscheidungstext OGH 19.04.1979 7 Ob 26/79
Veröff: VersR 1980,760
- 7 Ob 52/80
Entscheidungstext OGH 09.10.1980 7 Ob 52/80
Beisatz: Unregelmäßigkeiten in der Postzustellung kommen immer wieder vor, es müssen daher gerade in Fällen, in denen die Versäumung einer Frist mit sehr schwerwiegenden Nachteilen für denjenigen, der sie versäumt hat, verbunden ist, besonders strenge Anforderungen an die Beweispflicht bezüglich jener Umstände, aus denen sich die Versäumung ergeben soll, gestellt werden. (T1)
- 7 Ob 24/09v
Entscheidungstext OGH 30.03.2009 7 Ob 24/09v
Veröff: SZ 2009/42
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014056
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2012
Dokumentnummer
JJR_19790419_OGH0002_0070OB00026_7900000_001