Rechtssatz RS0014581
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014581
Entscheidungsdatum
01.06.1983
Rechtssatz
Bei der Versendung einer Ware ohne Bestellung ist die Entbehrlichtkeit einer Annahmeerklärung im Zweifel nicht anzunehmen. Dies gilt insbes dann, wenn eine Sache ohne Bestellung "leihweise zum Testen" überlassen wurde und der Empfänger daher schon auf Grund der Gebrauchsüberlassung zur Benützung der Sache berechtigt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0014581
Dokumentnummer
JJR_19830601_OGH0002_0010OB00610_8300000_001