Rechtssatz RS0014742
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014742
Entscheidungsdatum
26.11.1987
Rechtssatz
Stellen die zusätzlichen Leistungen im Verhältnis zum Gesamtauftrag eine inhaltlich bedeutende Vertragsabänderung ( hier: Mehrkosten ) dar, sind sie nicht mehr von einer Vollmacht des Bürgermeisters gedeckt, die sich bloß aus der Übertragung der Geschäftsbesorgung zur Ausführung des Bauauftrages herleitet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0014742
Dokumentnummer
JJR_19871126_OGH0002_0060OB00661_8600000_001