Rechtssatz RS0014967
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014967
Entscheidungsdatum
13.05.1969
Rechtssatz
§ 543 ABGB. findet auch Anwendung auf Testament zugunsten der langjährigen Lebensgefährtin, das lange nach der Scheidung erreichtet wurde und nach dieser erworbenes Vermögen zum Gegenstand hat ( abweichend von Klang-Komm. ).Paragraph 543, ABGB. findet auch Anwendung auf Testament zugunsten der langjährigen Lebensgefährtin, das lange nach der Scheidung erreichtet wurde und nach dieser erworbenes Vermögen zum Gegenstand hat ( abweichend von Klang-Komm. ).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0014967
Dokumentnummer
JJR_19690513_OGH0002_0080OB00092_6900000_001