Rechtssatz RS0015094
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0015094
Entscheidungsdatum
02.05.1952
Rechtssatz
Räumung einer Liegenschaft von einem Überbau ( Baracke ) gemäß § 353 EO vollstreckbar. Allenfalls kann dieser Exekution eine Räumung nach § 349 EO vorausgehen, wenn der Überbau bewohnt ist.Räumung einer Liegenschaft von einem Überbau ( Baracke ) gemäß Paragraph 353, EO vollstreckbar. Allenfalls kann dieser Exekution eine Räumung nach Paragraph 349, EO vorausgehen, wenn der Überbau bewohnt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0015094
Dokumentnummer
JJR_19520502_OGH0002_0020OB00277_5200000_002