Rechtssatz RS0015121
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0015121
Entscheidungsdatum
27.04.1994
Rechtssatz
Kommt es durch den Einsatz von Schneekanonen zu Nachteilen für das dienende Grundstück, die jene, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Dienstbarkeitsvertrages zu erwarten waren, in einer maßgeblichen Weise übersteigen und entsteht am dienenden Grundstück eine deutlich ins Gewicht fallende weitere Schädigung, ist dies als eine vom Eigentümer des dienenden Grundstückes nicht mehr hinzunehmende Dienstbarkeitserweiterung im Sinne des § 484 ABGB anzusehen.Kommt es durch den Einsatz von Schneekanonen zu Nachteilen für das dienende Grundstück, die jene, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Dienstbarkeitsvertrages zu erwarten waren, in einer maßgeblichen Weise übersteigen und entsteht am dienenden Grundstück eine deutlich ins Gewicht fallende weitere Schädigung, ist dies als eine vom Eigentümer des dienenden Grundstückes nicht mehr hinzunehmende Dienstbarkeitserweiterung im Sinne des Paragraph 484, ABGB anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0015121
Dokumentnummer
JJR_19940427_OGH0002_0070OB00521_9400000_001