Rechtssatz RS0015408
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0015408
Entscheidungsdatum
07.10.1964
Rechtssatz
Ein allein auf Gedächtnislücken des Erblassers beruhendes Verkennen des tatsächlichen Umfanges des frei verfügbaren Vermögens durch den Testator ist als ein Fall der irrtümlichen Bezeichnung ( falsa demonstratio ) im Sinne des § 571 ABGB anzusehen.Ein allein auf Gedächtnislücken des Erblassers beruhendes Verkennen des tatsächlichen Umfanges des frei verfügbaren Vermögens durch den Testator ist als ein Fall der irrtümlichen Bezeichnung ( falsa demonstratio ) im Sinne des Paragraph 571, ABGB anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0015408
Dokumentnummer
JJR_19641007_OGH0002_0060OB00251_6400000_001