Rechtssatz RS0015711
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0015711
Geschäftszahl
4Nd515/68; 5Ob233/18b
Entscheidungsdatum
20.03.2019
Rechtssatz
Für die Verwalterbestellung nach § 836 ABGB ist das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel sich das Haus befindet. Realakte im Sinne des § 117 JN sind alle außerstreitigen Gerichtshandlungen, die Liegenschaften zum Gegenstand haben und auf Grund selbständiger Anträge vorzunehmen sind.Für die Verwalterbestellung nach Paragraph 836, ABGB ist das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel sich das Haus befindet. Realakte im Sinne des Paragraph 117, JN sind alle außerstreitigen Gerichtshandlungen, die Liegenschaften zum Gegenstand haben und auf Grund selbständiger Anträge vorzunehmen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0015711
Zuletzt aktualisiert am
10.05.2019
Dokumentnummer
JJR_19681105_OGH0002_0040ND00515_6800000_001