Rechtssatz RS0016265
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016265
Entscheidungsdatum
04.07.1991
Rechtssatz
Die Anwendung von Gewährleistungsnormen auf das Ergebnis einer kosmetischen Operation ist - auch im Wege einer analogen Preisminderung bei nur teilweisem Erfolg - ebenso abzulehnen wie eine Vertragsanpassung nach § 872 ABGB .Die Anwendung von Gewährleistungsnormen auf das Ergebnis einer kosmetischen Operation ist - auch im Wege einer analogen Preisminderung bei nur teilweisem Erfolg - ebenso abzulehnen wie eine Vertragsanpassung nach Paragraph 872, ABGB .
Entscheidungstexte
- 6 Ob 558/91
Entscheidungstext OGH 04.07.1991 6 Ob 558/91
Veröff: JBl 1992,520 ( Apathy ) = VersR 1992,1498 = EvBl 1993/3 S 31
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0016265
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2023
Dokumentnummer
JJR_19910704_OGH0002_0060OB00558_9100000_001