Rechtssatz RS0016286
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016286
Entscheidungsdatum
10.03.1994
Rechtssatz
Für den Schutz eines deutschen Familienwappens gegen Beeinträchtigungen ist wegen Vorliegens einer zweifellos ungewollten Gesetzeslücke die Regelung des § 43 ABGB analog anzuwenden .Für den Schutz eines deutschen Familienwappens gegen Beeinträchtigungen ist wegen Vorliegens einer zweifellos ungewollten Gesetzeslücke die Regelung des Paragraph 43, ABGB analog anzuwenden .
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016286
Dokumentnummer
JJR_19940310_OGH0002_0060OB00649_9300000_001