Rechtssatz RS0016399
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016399
Entscheidungsdatum
12.11.1980
Rechtssatz
Wenn jemand einen Spediteur dem Auftrag erteilt in Österreich " günstig " Waren einzulagern , so hat der Spediteur oder Lagerhalter mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Verpflichtung , nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten zu dem in jedem Fall ( wesentlich ) billigeren Flächentarif einzulagern , jedenfalls aber , sofern diese Lagerart für den Einlagerer auch mit Nachteilen ( zB im Umfang der Sorgepflicht des Lagerhalters ) verbunden ist , die beklagte Partei auf die Möglichkeit der wesentlich billigeren Einlagerungsart aufmerksam zu machen . Auch wenn es - vor allem bei zu erwartender kürzerer Lagerdauer - mangels besonderer Vereinbarung üblich sein mag , das Lagergeld nach Gewichtssätzen zu verrechnen .
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0016399
Dokumentnummer
JJR_19801112_OGH0002_0010OB00691_8000000_001