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Rechtssatz RS0016399

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0016399

Geschäftszahl

1Ob691/80

Entscheidungsdatum

12.11.1980

Rechtssatz

Wenn jemand einen Spediteur dem Auftrag erteilt in Österreich " günstig " Waren einzulagern , so hat der Spediteur oder Lagerhalter mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Verpflichtung , nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten zu dem in jedem Fall ( wesentlich ) billigeren Flächentarif einzulagern , jedenfalls aber , sofern diese Lagerart für den Einlagerer auch mit Nachteilen ( zB im Umfang der Sorgepflicht des Lagerhalters ) verbunden ist , die beklagte Partei auf die Möglichkeit der wesentlich billigeren Einlagerungsart aufmerksam zu machen . Auch wenn es - vor allem bei zu erwartender kürzerer Lagerdauer - mangels besonderer Vereinbarung üblich sein mag , das Lagergeld nach Gewichtssätzen zu verrechnen .

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 691/80
    Entscheidungstext OGH 12.11.1980 1 Ob 691/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0016399

Dokumentnummer

JJR_19801112_OGH0002_0010OB00691_8000000_001