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Rechtssatz RS0016462

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0016462

Geschäftszahl

Ob610/80 (6Ob611/80 - 6Ob614/80)

Entscheidungsdatum

21.10.1980

Rechtssatz

Der Umstand, daß bereits 12 Bestimmungen des Vertrages als sittenwidrig aufgehoben wurden, kann noch nicht zwingend bewirken, daß der gesamte Vertrag als "Knebelungsvertrag" zu betrachten und als nichtig aufzuheben ist. Es ist vielmehr zu prüfen, ob auf Grund der aufrecht verbliebenen wesentlichen Vertragsbedingungen die Selbständigkeit des Klägers beseitigt und seine übermäßige Bindung an die Beklagte als einen übermächtigen Vertragspartner gegeben ist.

Entscheidungstexte

  • Ob 610/80
    Entscheidungstext OGH 21.10.1980 Ob 610/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0016462

Dokumentnummer

JJR_19801021_OGH0002_0000OB00610_8000000_001