Rechtssatz RS0016462
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016462
Geschäftszahl
Ob610/80 (6Ob611/80 - 6Ob614/80)
Entscheidungsdatum
21.10.1980
Rechtssatz
Der Umstand, daß bereits 12 Bestimmungen des Vertrages als sittenwidrig aufgehoben wurden, kann noch nicht zwingend bewirken, daß der gesamte Vertrag als "Knebelungsvertrag" zu betrachten und als nichtig aufzuheben ist. Es ist vielmehr zu prüfen, ob auf Grund der aufrecht verbliebenen wesentlichen Vertragsbedingungen die Selbständigkeit des Klägers beseitigt und seine übermäßige Bindung an die Beklagte als einen übermächtigen Vertragspartner gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0016462
Dokumentnummer
JJR_19801021_OGH0002_0000OB00610_8000000_001