Rechtssatz RS0016537
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016537
Entscheidungsdatum
13.06.1979
Rechtssatz
Eine selbständige Klage zur Beseitigung der Rechtskraft unter Berufung auf einem materiellrechtlichen Tatbestand ist ausgeschlossen. Es ist unzulässig, die Aufhebung, Unwirksamerklärung oder die Feststellung der Unwirksamkeit eines rechtskräftigen Urteiles oder einer sonstigen gerichtlichen Entscheidung (mit Urteilsinhalt) aus dem Grunde zu begehren, weil es gegen eine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift oder gegen die guten Sitten oder gegen den ordre public verstösst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0016537
Dokumentnummer
JJR_19790613_OGH0002_0030OB00064_7900000_003