Rechtssatz RS0016569
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016569
Entscheidungsdatum
13.09.1973
Rechtssatz
Das in § 1167 ABGB verankerte Wahlrecht des gewährleistungsberechtigten Bestellers kann auf Mangelbehebung (Nacharbeiten) eingeschränkt werden. Sittenwidrig wäre es aber, durch Vertrag den Minderungsanspruch des Bestellers für unbehebbare Mängel auszuschließen.Das in Paragraph 1167, ABGB verankerte Wahlrecht des gewährleistungsberechtigten Bestellers kann auf Mangelbehebung (Nacharbeiten) eingeschränkt werden. Sittenwidrig wäre es aber, durch Vertrag den Minderungsanspruch des Bestellers für unbehebbare Mängel auszuschließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0016569
Dokumentnummer
JJR_19730913_OGH0002_0060OB00164_7300000_001