Rechtssatz RS0016599
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016599
Entscheidungsdatum
10.01.1984
Rechtssatz
Eine Vereinbarung, mit welcher einem angestellten Vertreter in beschränktem Umfang die Möglichkeit zu selbständigem kaufmännischen Handeln eingeräumt wird, verstößt nicht schon deshalb gegen die guten Sitten iSd § 879 Abs 1 ABGB, weil sie im Endergebnis nicht nur zu einem Gewinn sondern gegebenenfalls auch zu einem Verlust des AN führen kann.Eine Vereinbarung, mit welcher einem angestellten Vertreter in beschränktem Umfang die Möglichkeit zu selbständigem kaufmännischen Handeln eingeräumt wird, verstößt nicht schon deshalb gegen die guten Sitten iSd Paragraph 879, Absatz eins, ABGB, weil sie im Endergebnis nicht nur zu einem Gewinn sondern gegebenenfalls auch zu einem Verlust des AN führen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0016599
Dokumentnummer
JJR_19840110_OGH0002_0040OB00189_8200000_001