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Rechtssatz RS0016685

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0016685

Geschäftszahl

9ObA81/92

Entscheidungsdatum

08.04.1992

Rechtssatz

Es steht den Parteien des Arbeitsvertrages frei, einen "freiwilligen" Abfertigungsanspruch ohne Bezugnahme auf die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses oder die im Paragraph 23, Absatz eins, AngG normierten Voraussetzungen zu vereinbaren; diese ist nicht schon deshalb sittenwidrig, weil sie auch nach einem nur wenige (hier: 8) Tage dauernden Dienstverhältnis ausgezahlt werden muß, wenn sie nur in den Fällen der Arbeitgeberkündigung und der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gebührt.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 81/92
    Entscheidungstext OGH 08.04.1992 9 ObA 81/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0016685

Dokumentnummer

JJR_19920408_OGH0002_009OBA00081_9200000_001