Rechtssatz RS0016707
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016707
Entscheidungsdatum
08.07.1975
Rechtssatz
Besteht schlüssig eine vertragliche Nebenverpflichtung des Partners, die Bemühungen um vertragsgemäße Umwidmung nach Kräften zu fördern, so ist er nach einer auf die geltenden Bebauungsbestimmungen gegründeten diesbezüglichen bescheidmäßigen Ablehnung, in der jedoch auf die Möglichkeit eines "Antrages auf Abänderung der örtlichen Bebauungsbestimmungen" ausdrücklich verwiesen wird, auch noch zur Mitfertigung eines solchen weiteren Antrages verpflichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0016707
Dokumentnummer
JJR_19750708_OGH0002_0040OB00547_7500000_001