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Rechtssatz RS0016787

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0016787

Geschäftszahl

4Ob508/90

Entscheidungsdatum

24.04.1990

Rechtssatz

Bei einem an sich ausgewogenen Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (unter Berücksichtigung der aleatorischen Elemente des Vertrages) muß eine Vereinbarung, wonach eine von den Käufern zu zahlende Leibrente bei Gewährung einer Pension an den Leibrentenberechtigten um die Höhe dieser Pension verringert wird, letztlich also nur eine gleichbleibende Versorgung des Verkäufers erreicht werden soll, durchaus nicht sittenwidrig sein; das gilt vor allem dann nicht, wenn die Käufer, zur Tragung der Pensionsbeiträge des Leibrentenberechtigten bis zum Zeitpunkt der Pensionsgewährung verpflichtet waren.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 508/90
    Entscheidungstext OGH 24.04.1990 4 Ob 508/90

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0016787

Dokumentnummer

JJR_19900424_OGH0002_0040OB00508_9000000_002