Rechtssatz RS0016787
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016787
Entscheidungsdatum
24.04.1990
Rechtssatz
Bei einem an sich ausgewogenen Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (unter Berücksichtigung der aleatorischen Elemente des Vertrages) muß eine Vereinbarung, wonach eine von den Käufern zu zahlende Leibrente bei Gewährung einer Pension an den Leibrentenberechtigten um die Höhe dieser Pension verringert wird, letztlich also nur eine gleichbleibende Versorgung des Verkäufers erreicht werden soll, durchaus nicht sittenwidrig sein; das gilt vor allem dann nicht, wenn die Käufer, zur Tragung der Pensionsbeiträge des Leibrentenberechtigten bis zum Zeitpunkt der Pensionsgewährung verpflichtet waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0016787
Dokumentnummer
JJR_19900424_OGH0002_0040OB00508_9000000_002