Rechtssatz RS0016870
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016870
Entscheidungsdatum
15.12.1983
Rechtssatz
Auch im Falle der beabsichtigten Verschweigung eines Teiles des Kaufpreises in der Vertragsurkunde ist eine Vereinbarung auf eine vor der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Vertrages zu erfolgenden Sicherstellung dieses Kaufpreisteiles - unabhängig von der Verpflichtung, den Behörden den wahren Kaufvertragsinhalt bekanntzugeben - zulässig und klagbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0016870
Dokumentnummer
JJR_19831215_OGH0002_0070OB00821_8200000_001