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Rechtssatz RS0016917

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0016917

Geschäftszahl

5Ob541/85

Entscheidungsdatum

04.06.1985

Rechtssatz

Die im römisch eins. Hauptstück des Konsumentenschutzgesetzes enthaltenen Regeln über das Verbrauchergeschäft können als Konkretisierungsmaßstab für die gröbliche Benachteiligung im Sinne des Paragraph 879, Absatz 3, ABGB dienen, weil die zwischen Unternehmern und Verbrauchern vom Gesetzgeber vermutete und als typisch angenommene Ungleichgewichtslage durchaus jener vergleichbar ist, die zwischen dem Verwender von allgemeinen Geschäftsbedingungen und seinem das Einverständnis geben müssen den Vertragspartner typischerweise herrscht; zu beachten bleibt allerdings, daß der Gesetzgeber das Unternehmer - Verbraucher - Verhältnis für besonders schützenswert hält und die Unterlegenheit des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer als noch gravierender empfunden wird als die des dem Verwender von allgemeinen Geschäftsbedingungen Ausgesetzten.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 541/85
    Entscheidungstext OGH 04.06.1985 5 Ob 541/85
    Veröff: RdW 1986,10 = JBl 1986,373

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0016917

Dokumentnummer

JJR_19850604_OGH0002_0050OB00541_8500000_003