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Rechtssatz RS0017000×

Rechtssatz RS0017000

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0017000

Geschäftszahl

2Ob535/82

Entscheidungsdatum

14.12.1982

Rechtssatz

Vom Schuldbeitritt unterscheidet sich der Garantievertrag dadurch, daß beim Schuldbeitritt der Bestand einer sachlich bestimmten Schuld vorausgesetzt wird; ein späterer Wegfall der Schuld kommt auch dem Beitretenden zugute. Die Leistung wird im Falle eines Schuldbeitrittes in der Regel davon abhängig gemacht, daß der ursprüngliche Schuldner nicht leistet, es entsteht grundsätzlich eine akzessorische Verbindlichkeit.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 535/82
    Entscheidungstext OGH 14.12.1982 2 Ob 535/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0017000

Dokumentnummer

JJR_19821214_OGH0002_0020OB00535_8200000_001