Rechtssatz RS0017041
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0017041
Entscheidungsdatum
13.12.1990
Rechtssatz
Hat eine Bank durch ihre Sachbearbeiter fernmündlich ihre grundsätzliche Bereitschaft, zur Übernahme einer Erfüllungsgarantie erklärt, und deren "endgültige Erstellung ... nur unter der Bedingung" angekündigt, so darf das dem Bankkunden am nächsten Tag zugegangene Fernschreiben des Sachbearbeiters inhaltlich nur als eine unter in der vorangegangenen Bereitschaftserklärung ausdrücklich genannten Bedingung stehende Erklärung verstanden werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0017041
Dokumentnummer
JJR_19901213_OGH0002_0080OB00557_8900000_001