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Rechtssatz RS0017087

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0017087

Geschäftszahl

6Ob833/81

Entscheidungsdatum

28.04.1982

Rechtssatz

Die auf Grund der Ermächtigung (oder Verpflichtung) des Käufers bzw seines Vertreters, der zugleich Treuhänder der Verkäufer war, vorgesehene Verwendung des Kaufpreises zur Befriedigung der Gläubiger der Verkäufer macht diese vorgesehenen Leistungen nicht zu solchen, die hauptsächlich den Dritten zum Vorteil gereichen sollten. Es handelt sich vielmehr auch im Falle der Annahme einer Verpflichtung zu dieser Vorgangsweise um eine "Verkürzung der Leistungen" ohne daß die Lage der Gläubiger verbessert werden sollte.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 833/81
    Entscheidungstext OGH 28.04.1982 6 Ob 833/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0017087

Dokumentnummer

JJR_19820428_OGH0002_0060OB00833_8100000_002