Rechtssatz RS0017427
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0017427
Entscheidungsdatum
25.06.1976
Norm
ABGB §891
NZwG §1 Abs1 litb
Rechtssatz
Die Begründung eines Korrealschuldverhältnisses durch Ehegatten gegenüber einem dritten Gläubiger stellt kein zwischen Ehegatten geschlossenes Rechtsgeschäft dar, das nach § 1 Abs 1 lit b NZwG zu seiner Gültigkeit der Aufnahme eines Notariatsaktes bedürfte, sondern bewirkt Regreßansprüche eines sodann zahlenden Ehegatten gegenüber dem anderen aus dem Gesetz (§ 896 ABGB) selbst.Die Begründung eines Korrealschuldverhältnisses durch Ehegatten gegenüber einem dritten Gläubiger stellt kein zwischen Ehegatten geschlossenes Rechtsgeschäft dar, das nach Paragraph eins, Absatz eins, Litera b, NZwG zu seiner Gültigkeit der Aufnahme eines Notariatsaktes bedürfte, sondern bewirkt Regreßansprüche eines sodann zahlenden Ehegatten gegenüber dem anderen aus dem Gesetz (Paragraph 896, ABGB) selbst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0017427
Zuletzt aktualisiert am
14.11.2023
Dokumentnummer
JJR_19750625_OGH0002_0010OB00105_7500000_004