Rechtssatz RS0017442
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0017442
Geschäftszahl
3Ob596/83; 7Ob578/87
Entscheidungsdatum
04.06.1987
Rechtssatz
Schon vor Eintritt der auflösenden Bedingung hat ein Erwerber während des Schwebezustandes auch auf die möglicherweise in der Zukunft eintretende Rückgabeverpflichtung in der Weise bedacht zu nehmen, daß er die für den Fall des Eintrittes der auflösenden Bedingung entstehende Rückgabeverpflichtung nicht vereiteln darf.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 596/83
Entscheidungstext OGH 16.11.1983 3 Ob 596/83
- 7 Ob 578/87
Entscheidungstext OGH 04.06.1987 7 Ob 578/87
Ähnlich; Beisatz: Es ist alles zu vermeiden, was zur Unmöglichkeit des Bedingungseintrittes führen könnte. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0017442
Dokumentnummer
JJR_19831116_OGH0002_0030OB00596_8300000_002