Rechtssatz RS0017457
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0017457
Entscheidungsdatum
23.06.1982
Rechtssatz
Selbst Erklärung eines Verkäufers, den in seiner Gültigkeit in Schwebe befindlichen Vertrag nicht einhalten zu wollen, begründen keinen Anspruch des Käufers auf sofortige eigene Nutzung der Vertragsgrundstücke und auch keinen Anspruch auf Unterlassung der Nutzung des Grundstückes durch den Verkäufer oder seinen Beauftragten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0017457
Dokumentnummer
JJR_19820623_OGH0002_0060OB00709_8100000_002