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Rechtssatz RS0017561

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0017561

Geschäftszahl

5Ob777/78

Entscheidungsdatum

23.01.1979

Rechtssatz

Wenn zwei Käufer je zur Hälfte eine Liegenschaft kaufen, ist anzunehmen, daß jeder von ihnen auch die Hälfte des Kaufpreises und der Kosten der Verbücherung zu tragen hat, weshalb dem, der den auf den anderen Käufer entfallenden Kaufpreisanteil ganz oder teilweise an den Verkäufer bezahlt, ein entsprechender Erstattungsanspruch gegen den anderen zusteht.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 777/78
    Entscheidungstext OGH 23.01.1979 5 Ob 777/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0017561

Dokumentnummer

JJR_19790123_OGH0002_0050OB00777_7800000_001