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Rechtssatz RS0017595

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0017595

Geschäftszahl

6Ob121/73

Entscheidungsdatum

06.11.1973

Rechtssatz

Der Wegfall des einzigen Einkommens für die Dauer von mehreren Monaten ist als wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers zu beurteilen. Es genügt für die Wirksamkeit der Kündigung, daß im Kündigungszeitpunkt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen eingetreten war, die eine Verschuldung und eine, wenn auch nur vorübergehende Zahlungsunfähigkeit befürchten ließ.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 121/73
    Entscheidungstext OGH 06.11.1973 6 Ob 121/73
    Veröff: JBl 1974,426

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0017595

Dokumentnummer

JJR_19731106_OGH0002_0060OB00121_7300000_002