Rechtssatz RS0017763
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0017763
Entscheidungsdatum
14.07.1982
Rechtssatz
Gehen die (anwaltlich vertretenen) Parteien im Unterhaltsvergleich nicht einfach von Vermögensverhältnissen oder Einkommensverhältnissen, sondern von vermögensrechtlichen und einkommensrechtlichen Veränderungen aus, erlaubt das die Einschränkung der Umstandsklausel auf Fälle geänderter rechtlicher Grundlagen. Eine durch die Marktverhältnisse oder sonstige wirtschaftliche Umstände bei rechtlich unveränderter Grundlagen der Erwerbstätigkeit eingetretene Einkommensminderung hat daher außer Bedacht zu bleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0017763
Dokumentnummer
JJR_19820714_OGH0002_0060OB00640_8200000_001