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Rechtssatz RS0017768

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0017768

Geschäftszahl

6Ob638/83

Entscheidungsdatum

28.06.1984

Rechtssatz

Ist der objektive Aussagewert eines Vertragstextes eindeutig so zu verstehen, daß der Unterzeichnende selbst als Schuldner haften soll, und liegen auch sonstige Umstände, welche der Erklärung einen anderen als den Wortsinn geben könnten, nicht vor, so haftet der Unterzeichnende selbst, wenn er auch subjektiv anderer Meinung war und seiner Unterschrift eine Firmenstampiglie einer von ihm als Geschäftsführer vertretenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung beisetzte.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 638/83
    Entscheidungstext OGH 28.06.1984 6 Ob 638/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0017768

Dokumentnummer

JJR_19840628_OGH0002_0060OB00638_8300000_001