Rechtssatz RS0017776
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0017776
Entscheidungsdatum
20.03.1973
Rechtssatz
Der Begriff "Einzelgeschäft" ist bei einem angestellten Provisionsvertreter mit Gebietsschutz dahin zu verstehen, daß er Fälle umfaßt, in denen das große Ausmaß des Umsatzes nicht durch eine größere Anzahl einzelner, selbständiger Geschäftsabschlüsse, sondern bereits durch einen einzigen erreicht wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0017776
Dokumentnummer
JJR_19730320_OGH0002_0040OB00020_7300000_001