Rechtssatz RS0017800
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0017800
Entscheidungsdatum
19.10.1976
Rechtssatz
Hat der Dienstnehmer wiederholt nachdrücklich um die volle Anrechnung der Vordienstzeiten angesucht, so bedeutet die Erklärung des Dienstgebers: "Es werden Ihnen von den beantragten Vordienstzeiten insgesamt 16 Jahre anerkannt" eine uneingeschränkte Anrechnung dieser 16 - jährigen Vordienstzeit in allen jenen Belangen, für welche die Zurücklegung einer bestimmten Dienstzeit von Bedeutung ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0017800
Dokumentnummer
JJR_19761019_OGH0002_0040OB00063_7600000_001